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Behördendeutsch-Wörterbuch

Wörter aus Briefen von Ämtern und Behörden, einfach erklärt. 20 Wörter

A

  • Aktenzeichen Das Aktenzeichen ist die Nummer, unter der ein Amt Ihren Fall führt.
  • Anhörung Bei einer Anhörung fragt Sie das Amt nach Ihrer Sicht, bevor es entscheidet.
  • Antrag Mit einem Antrag bitten Sie ein Amt um etwas, zum Beispiel um Geld oder um eine Erlaubnis.

B

  • Bekanntgabe Bekanntgabe bedeutet: Ein Bescheid gilt als bei Ihnen angekommen. Ab diesem Tag zählt meist die Frist.
  • Bescheid Ein Bescheid ist ein Brief, in dem ein Amt über Ihren Fall entscheidet.
  • Bußgeldbescheid Mit einem Bußgeldbescheid verlangt ein Amt eine Geldbuße von Ihnen, zum Beispiel weil Sie zu schnell gefahren sind.

E

  • Einschreiben Ein Einschreiben ist ein Brief, bei dem die Post aufschreibt, wann er abgeschickt wurde und wann er ankam.
  • Einspruch Mit einem Einspruch wehren Sie sich gegen bestimmte Bescheide, zum Beispiel vom Finanzamt oder gegen einen Bußgeldbescheid.

F

  • Frist Eine Frist ist die Zeit, in der Sie etwas tun müssen, zum Beispiel antworten oder Widerspruch einlegen.

K

  • Klage Mit einer Klage bitten Sie ein Gericht, die Entscheidung eines Amts zu prüfen.

M

  • Mahnbescheid Ein Mahnbescheid ist ein Brief von einem Gericht. Jemand verlangt damit Geld von Ihnen.
  • Mitwirkungspflicht Mitwirkungspflicht bedeutet: Wenn Sie Sozialleistungen beantragen oder bekommen, müssen Sie dem Amt bei der Prüfung helfen.

P

  • Postzustellungsurkunde Mit einer Postzustellungsurkunde beweist die Post, an welchem Tag sie Ihnen einen Brief förmlich zugestellt hat.

R

  • Rechtsbehelfsbelehrung Die Rechtsbehelfsbelehrung ist ein Text am Ende eines Bescheids. Sie erklärt, wie Sie sich gegen den Bescheid wehren können.

S

  • Steuerbescheid Ein Steuerbescheid sagt Ihnen, wie viel Steuer Sie zahlen müssen oder zurückbekommen. Er kommt meist vom Finanzamt.

U

  • Überprüfungsantrag Mit einem Überprüfungsantrag bitten Sie zum Beispiel das Jobcenter, einen alten Bescheid noch einmal zu prüfen.

V

  • Vollstreckungsbescheid Ein Vollstreckungsbescheid kommt vom Gericht, wenn Sie gegen einen Mahnbescheid nicht rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.

W

  • Widerspruch Mit einem Widerspruch sagen Sie dem Amt: Ich bin mit diesem Bescheid nicht einverstanden.
  • Widerspruchsbescheid Mit dem Widerspruchsbescheid entscheidet das Amt über Ihren Widerspruch.

Z

  • Zustellung Zustellung bedeutet: Ein Amt oder Gericht übergibt Ihnen einen Brief so, dass es das später beweisen kann.