Behördendeutsch-Wörterbuch
Wörter aus Briefen von Ämtern und Behörden, einfach erklärt. 20 Wörter
A
- Aktenzeichen Das Aktenzeichen ist die Nummer, unter der ein Amt Ihren Fall führt.
- Anhörung Bei einer Anhörung fragt Sie das Amt nach Ihrer Sicht, bevor es entscheidet.
- Antrag Mit einem Antrag bitten Sie ein Amt um etwas, zum Beispiel um Geld oder um eine Erlaubnis.
B
- Bekanntgabe Bekanntgabe bedeutet: Ein Bescheid gilt als bei Ihnen angekommen. Ab diesem Tag zählt meist die Frist.
- Bescheid Ein Bescheid ist ein Brief, in dem ein Amt über Ihren Fall entscheidet.
- Bußgeldbescheid Mit einem Bußgeldbescheid verlangt ein Amt eine Geldbuße von Ihnen, zum Beispiel weil Sie zu schnell gefahren sind.
E
- Einschreiben Ein Einschreiben ist ein Brief, bei dem die Post aufschreibt, wann er abgeschickt wurde und wann er ankam.
- Einspruch Mit einem Einspruch wehren Sie sich gegen bestimmte Bescheide, zum Beispiel vom Finanzamt oder gegen einen Bußgeldbescheid.
F
- Frist Eine Frist ist die Zeit, in der Sie etwas tun müssen, zum Beispiel antworten oder Widerspruch einlegen.
K
- Klage Mit einer Klage bitten Sie ein Gericht, die Entscheidung eines Amts zu prüfen.
M
- Mahnbescheid Ein Mahnbescheid ist ein Brief von einem Gericht. Jemand verlangt damit Geld von Ihnen.
- Mitwirkungspflicht Mitwirkungspflicht bedeutet: Wenn Sie Sozialleistungen beantragen oder bekommen, müssen Sie dem Amt bei der Prüfung helfen.
P
- Postzustellungsurkunde Mit einer Postzustellungsurkunde beweist die Post, an welchem Tag sie Ihnen einen Brief förmlich zugestellt hat.
R
- Rechtsbehelfsbelehrung Die Rechtsbehelfsbelehrung ist ein Text am Ende eines Bescheids. Sie erklärt, wie Sie sich gegen den Bescheid wehren können.
S
- Steuerbescheid Ein Steuerbescheid sagt Ihnen, wie viel Steuer Sie zahlen müssen oder zurückbekommen. Er kommt meist vom Finanzamt.
U
- Überprüfungsantrag Mit einem Überprüfungsantrag bitten Sie zum Beispiel das Jobcenter, einen alten Bescheid noch einmal zu prüfen.
V
- Vollstreckungsbescheid Ein Vollstreckungsbescheid kommt vom Gericht, wenn Sie gegen einen Mahnbescheid nicht rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.
W
- Widerspruch Mit einem Widerspruch sagen Sie dem Amt: Ich bin mit diesem Bescheid nicht einverstanden.
- Widerspruchsbescheid Mit dem Widerspruchsbescheid entscheidet das Amt über Ihren Widerspruch.
Z
- Zustellung Zustellung bedeutet: Ein Amt oder Gericht übergibt Ihnen einen Brief so, dass es das später beweisen kann.